Lebensversicherung verkaufen – Lohnt sich das?

Lebensversicherung verkaufen – Lohnt sich das?

Wer eine bestehende Lebensversicherung nicht mehr fortführen möchte, denkt meist zuerst an die Kündigung. Doch es gibt eine oft bessere Alternative: den Verkauf der Police auf dem sogenannten Zweitmarkt. Dabei übernimmt ein Spezialanbieter den Vertrag – und zahlt in der Regel mehr als den Rückkaufswert. Wie das funktioniert, für wen es sich lohnt und welche Fallstricke es gibt, erklärt dieser Artikel.

Wichtigste Punkte

  • Beim Verkauf übernimmt ein Zweitmarkt-Anbieter Ihren Vertrag und zahlt Ihnen einen Kaufpreis.
  • Der Kaufpreis liegt meist über dem Rückkaufswert bei Kündigung.
  • Der Vertrag läuft unverändert weiter – nur der Inhaber wechselt.
  • Voraussetzungen: meist ein Mindest-Rückkaufswert und eine Restlaufzeit.
  • Alternativen: Beitragsfreistellung, Beleihung oder Teilverkauf.
  • Steuerliche Folgen und der Verlust des Todesfallschutzes müssen bedacht werden.

Warum verkaufen statt kündigen?

Bei einer Kündigung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert – also das angesparte Guthaben abzüglich eines Stornoabschlags. Gerade in den ersten Vertragsjahren liegt dieser Wert oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, weil die Abschlusskosten noch nicht getilgt sind.

Der Verkauf auf dem Zweitmarkt funktioniert anders: Ein Ankaufunternehmen erwirbt die Rechte aus Ihrem Vertrag – einschließlich der Ansprüche auf künftige Überschüsse und den Schlussüberschuss. Da der Käufer den Vertrag bis zum Ende fortführt und dabei selbst eine Rendite erzielt, kann er Ihnen einen höheren Preis zahlen als der Versicherer bei Kündigung.

Option Was erhalten Sie? Was passiert mit dem Vertrag?
Kündigung Rückkaufswert (abzüglich Stornoabschlag) Vertrag endet
Verkauf (Zweitmarkt) Kaufpreis, meist über Rückkaufswert Vertrag läuft beim Käufer weiter
Beitragsfreistellung Keine Auszahlung, reduzierte Leistung Vertrag ruht beitragsfrei
Beleihung Darlehen auf die Police Vertrag läuft weiter, Darlehen wird zurückgezahlt

Wie läuft der Verkauf ab?

Der Ablauf ist in der Regel unkompliziert:

  1. Anfrage stellen: Sie übermitteln dem Ankaufunternehmen die Vertragsdaten (Versicherer, Vertragsart, Beginn, Versicherungssumme, aktueller Rückkaufswert).
  2. Angebot erhalten: Das Unternehmen prüft den Vertrag und unterbreitet ein Kaufangebot – meist innerhalb weniger Tage.
  3. Angebot prüfen: Sie vergleichen das Angebot mit dem Rückkaufswert Ihres Versicherers und entscheiden in Ruhe.
  4. Abtretung: Bei Annahme treten Sie alle Rechte aus dem Vertrag an den Käufer ab. Der Versicherer wird informiert und der Vertrag auf den neuen Inhaber umgeschrieben.
  5. Auszahlung: Sie erhalten den vereinbarten Kaufpreis – in der Regel als Einmalzahlung.

Seriöse Anbieter verlangen keine Gebühren für Prüfung und Angebot. Die Kosten des Käufers sind bereits im Kaufpreis berücksichtigt.

Welche Verträge können verkauft werden?

Nicht jede Police eignet sich für den Zweitmarkt. Typische Voraussetzungen der Ankaufunternehmen:

  • Kapitalbildende Verträge: Klassische Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen. Reine Risikolebensversicherungen (ohne Sparanteil) sind in der Regel nicht verkäuflich, weil sie keinen Rückkaufswert haben.
  • Mindest-Rückkaufswert: Viele Anbieter verlangen einen Rückkaufswert von mindestens einigen tausend Euro – die genauen Schwellen variieren.
  • Restlaufzeit: Der Vertrag sollte noch eine gewisse Restlaufzeit haben, damit sich die Weiterführung für den Käufer lohnt.
  • Kein bereits gekündigter Vertrag: Einmal gekündigt, ist der Verkauf nicht mehr möglich.

Fondsgebundene Verträge sind grundsätzlich ebenfalls verkäuflich, die Kaufpreise fallen hier aber oft weniger attraktiv aus.

Wie hoch ist der Kaufpreis?

Der Kaufpreis liegt typischerweise wenige Prozent über dem Rückkaufswert. Die genaue Höhe hängt ab von:

  • der Höhe des Rückkaufswerts,
  • der Restlaufzeit des Vertrags,
  • der erwarteten Überschussbeteiligung,
  • der Bonität des Versicherers.

Lassen Sie sich immer mehrere Angebote einholen und vergleichen Sie jedes Angebot mit dem aktuellen Rückkaufswert, den Sie kostenlos bei Ihrem Versicherer erfragen können. Erst wenn der Kaufpreis spürbar über dem Rückkaufswert liegt, lohnt sich der Verkauf gegenüber der Kündigung.

Was passiert mit dem Todesfallschutz?

Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Mit dem Verkauf endet Ihr Versicherungsschutz. Die Todesfallleistung steht künftig dem Käufer zu, nicht mehr Ihren Hinterbliebenen.

Prüfen Sie daher vor dem Verkauf:

  • Benötigen Ihre Angehörigen noch einen Todesfallschutz? Falls ja, schließen Sie rechtzeitig eine (günstige) Risikolebensversicherung ab – idealerweise bevor Sie die alte Police verkaufen.
  • Gibt es eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Vertrag? Auch dieser Schutz geht verloren.

Steuerliche Aspekte beim Verkauf

Der Verkauf einer Lebensversicherung kann steuerliche Folgen haben:

  • Verträge ab 2005: Erträge aus dem Verkauf unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Wurde der Vertrag mindestens 12 Jahre gehalten und erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres, greift die Halbeinkünfte-Regelung (nur die Hälfte der Erträge wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert).
  • Verträge bis 2004: Unter bestimmten Voraussetzungen (12 Jahre Laufzeit, 5 Jahre Beitragszahlung) können die Erträge steuerfrei sein – auch beim Verkauf.

Die steuerliche Behandlung beim Verkauf entspricht weitgehend der bei Kündigung. Wegen der Details empfiehlt sich im Zweifel ein Gespräch mit einem Steuerberater.

Alternativen zum Verkauf

Beitragsfreistellung

Sie stellen den Vertrag beitragsfrei: Es fließen keine Beiträge mehr, der Vertrag läuft mit reduzierter Leistung weiter. Sinnvoll, wenn Sie den Todesfallschutz (in geringerer Höhe) behalten möchten und aktuell nur die Beiträge drücken.

Beleihung (Policendarlehen)

Sie nehmen ein Darlehen auf Ihre Police auf – meist bis zu 80 oder 90 Prozent des Rückkaufswerts. Der Vertrag läuft unverändert weiter, das Darlehen zahlen Sie mit Zinsen zurück. Geeignet bei vorübergehendem Geldbedarf.

Teilverkauf

Manche Anbieter ermöglichen den Verkauf nur eines Teils der Versicherungssumme. Der Restvertrag bleibt bei Ihnen – ein Kompromiss aus Liquidität und fortbestehendem Schutz.

Widerruf prüfen lassen

Bei älteren Verträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann unter Umständen ein Widerruf möglich sein – mit der Folge, dass alle eingezahlten Beiträge zuzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückgefordert werden können. Dies betrifft vor allem Verträge aus bestimmten Jahrgängen und sollte von einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale geprüft werden.

Worauf Sie bei Ankaufunternehmen achten sollten

Der Zweitmarkt ist grundsätzlich seriös, aber wie überall gibt es Unterschiede:

  • Keine Vorkosten: Seriöse Käufer verlangen keine Gebühren für Angebot oder Abwicklung.
  • Transparenz: Das Angebot sollte nachvollziehbar sein – fragen Sie nach, wie sich der Preis zusammensetzt.
  • Vergleichen: Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein.
  • Bedenkzeit: Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen.
  • Datenschutz: Achten Sie darauf, wie mit Ihren Vertrags- und Gesundheitsdaten umgegangen wird.

Die Verbraucherzentralen informieren über den Zweitmarkt und woran Sie unseriöse Anbieter erkennen.

Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?

Für die Prüfung und Abwicklung benötigen Ankaufunternehmen in der Regel:

  • Versicherungsschein (Police) oder Vertragsnummer,
  • Aktuelle Standmitteilung oder Rückkaufswert-Auskunft des Versicherers,
  • Personalausweis zur Identitätsprüfung,
  • Bei Bedarf: Nachweis über die Bezugsberechtigung.

Die meisten Anbieter stellen ein Online-Formular bereit, über das Sie die Daten bequem übermitteln können. Die Prüfung dauert üblicherweise wenige Werktage.

Verkauf und Hinterbliebenenschutz: Die richtige Reihenfolge

Falls Ihre Familie weiterhin einen Todesfallschutz benötigt, beachten Sie die richtige Reihenfolge:

  1. Zuerst die neue Risikolebensversicherung beantragen und die Annahme abwarten.
  2. Dann erst die alte Kapitallebensversicherung verkaufen oder kündigen.

So vermeiden Sie eine Versicherungslücke. Bedenken Sie außerdem: Mit zunehmendem Alter und eventuellen neuen gesundheitlichen Beschwerden wird eine neue Risikolebensversicherung teurer – oder im schlechtesten Fall nicht mehr zu bekommen. Lassen Sie sich daher vor dem Verkauf beraten, ob der Schutz wirklich entbehrlich ist.

Der Zweitmarkt im Überblick

Der Handel mit gebrauchten Lebensversicherungen hat sich als fester Markt etabliert. Geschätzt werden jedes Jahr Policen im Milliardenbereich umgesetzt – ein Zeichen dafür, dass der Verkauf für viele Kunden eine attraktive Alternative zur Kündigung ist.

Aspekt Zweitmarkt-Ankauf
Anbieter Spezialisierte Ankaufunternehmen
Kaufpreis Meist wenige Prozent über Rückkaufswert
Abwicklung Abtretung aller Vertragsrechte
Kosten für Verkäufer In der Regel keine
Dauer Ca. 2–6 Wochen bis zur Auszahlung

Trotz der Etablierung des Marktes gilt: Der Verkauf lohnt sich nicht in jedem Fall. Bei sehr jungen Verträgen mit niedrigem Rückkaufswert oder bei Verträgen mit besonders gutem Garantiezins kann die Fortführung die bessere Wahl sein.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Verkauf?

Von der Anfrage bis zur Auszahlung vergehen in der Regel zwei bis sechs Wochen – abhängig davon, wie schnell der Versicherer die Umschreibung bearbeitet.

Kann ich den Verkauf rückgängig machen?

Nach der Abtretung ist der Verkauf endgültig. Nutzen Sie daher die Bedenkzeit vor der Unterschrift und prüfen Sie alle Alternativen.

Was passiert mit einer Restschuld, wenn die Police beliehen war?

Ein bestehendes Policendarlehen wird beim Verkauf in der Regel mit dem Kaufpreis verrechnet – Sie erhalten den Kaufpreis abzüglich der Darlehensschuld.

Lohnt sich der Verkauf bei jungen Verträgen?

Bei Verträgen in den ersten Jahren ist der Rückkaufswert oft sehr niedrig. Auch der Kaufpreis fällt dann entsprechend gering aus – der prozentuale Aufschlag gegenüber dem Rückkaufswert kann sich aber trotzdem lohnen. Rechnen Sie beide Optionen konkret durch.

Muss ich den Verkauf dem Finanzamt melden?

Der Verkauf selbst muss nicht gesondert gemeldet werden. Steuerpflichtige Erträge werden in der Regel über die Abgeltungsteuer direkt einbehalten; bei Anwendung der Halbeinkünfte-Regelung geben Sie die Erträge in Ihrer Steuererklärung an. Im Zweifel hilft ein Steuerberater weiter.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Steuerliche Angaben geben den derzeitigen Rechtsstand vereinfacht wieder. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater, einen unabhängigen Versicherungsberater oder die Verbraucherzentrale.

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